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1933:
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Gründung der privatrechtlichen Lotteriegenossenschaft SEVA
(SEVA = SEeschutz – Verkehrswerbung – Arbeitsbeschaffung)
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1994:
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Umwandlung in die öffentlich-rechtliche Lotteriegenossenschaft SEVA
(31 Genossenschafter)
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1994:
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30. August: Erste Sitzung einer Arbeitsgruppe der PKB zur Schaffung einer „kantonalen Pfadiheim-Verwaltungsstruktur, die der PKB die Mitgliedschaft bei der SEVA Lotteriegenossenschaft ermöglichen würden“
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1995:
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Die DV PKB genehmigte eine Statutenänderung, welche die rechtlichen Voraussetzungen schuf zur Gründung der Konferenz Berner Pfadiheime(KBPH).
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1995:
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18. August: Beitrittsgesuch der PKB an die SEVA Lotteriegenossenschaft
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1996:
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18. Januar: Gründungsversammlung der KBPH
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1996:
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30. April: Die Pfadi Kanton Bern wird als 32. Genossenschafter in die SEVA aufgenommen (einziger Genossenschafter, der durch Beschluss der SEVA-Generalversammlung aufgenommen wurde):
Damit konnte das Heimförderungskonzept der PKB umgesetzt werden, für welches die KBPH zuständig ist.
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1997:
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Erstmals wurden aus dem Fonds Berner Pfadiheime Beiträge für planbaren Unterhalt und für planbare Anschaffungen von Berner Pfadiheimen ausbezahlt.
Nachweisbar werden seither die meisten Berner Pfadiheime systematischer und professioneller unterhalten.
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2003:
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Der Lotterievertrieb des Kantons Bern geht von der SEVA ins Unternehmen SWISSLOS über (gemäss Beschluss des Grossen Rates des Kantons Bern vom 4.9.2002).
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2004:
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Am 1. Januar tritt das im Sommer 2003 teilrevidierte Lotteriegesetz in Kraft:
Die SEVA geht per 1.1.04 in Liquidation. Am 28. Okt. 2004 findet die letzte Generalversammlung der SEVA statt: Damit ging die 75-jährige SEVA-Geschichte zu Ende.
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2004- 2006:
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Anstelle der Gewinnausschüttung der SEVA erhalten die bisherigen SEVA-Mitglieder in den Jahren 2004 bis 2006 als Übergangslösung einen jährlichen Beitrag aus dem Lotteriefonds in der Höhe der SEVA-Gewinnausschüttung 2002. Damit konnte die KBPH die Pfadiheimträgerorganisationen bis 2006 im gleichen Rahmen wie vorher unterstützen.
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2006-2011:
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werden erhöhte Beiträge für Pfadiheimbauten vom Lotteriefonds bezahlt: 40 % für bauliche Massnahmen
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Ab 2007:
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müssen der planbare Unterhalt von Pfadiheimen und Anschaffungen mit Eigenmitteln der KBPH subventioniert werden.
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2012-2019:
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Berner Pfadiheime werden vom Lotteriefonds in drei Bedeutungskategorien mit abgestuften Beitragssätzen eingeteilt: Lokale Bedeutung 20%, regionale Bedeutung 30% und kantonale Bedeutung 40%. Zudem gibt es nur noch Beiträge für wert-vermehrende bauliche Massnahmen bei Pfadiheimen.
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Ab 2019:
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Seit 1.1.2019 gibt es die 3 Kategorien 20 %, 30 % und 40 % nicht mehr, sondern die Prozentpunkte berechnen sich neu nach Umfang des Lotteriefonds-Gesuches, je grösser je mehr Beitrag. Zudem sind Gesuchseingaben an den Lotteriefonds nur noch Online möglich.
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Die Konferenz Berner Pfadiheime (KBPH) und der Lotteriefonds des Kantons Bern unterstützen und fördern die Pfadiheime im Kanton Bern.
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